Corona Info

 16.09.2021
Seit heute gilt die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg, in der Fassung vom 16. September 2021.

Hier ein Auszug:
"Ab 16. September 2021 tritt ein dreistufiges Warnsystem in Kraft. Dies bedeutet, dass es strengere
Regelungen bei abzeichnender Überlastung der Krankenhäuser geben wird.
Warnstufe: Die Warnstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge den
Wert von 8,0 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in BadenWürttemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von 250 erreicht oder überschreitet.
Alarmstufe: Die Alarmstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge den
Wert von 12,0 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in BadenWürttemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von 390 erreicht oder überschreitet".
Stand: 15. September 2021

Für den Unterricht an der Ballettschule bedeutet dies:

In der Basisstufe gilt die 3G-Regel (Hospitalisierungsinzidenz < 8,0; bzw. Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg unter 250)

In der Warnstufe gilt immer noch die 3G-Regel (s o.: Hospitalisierungsinzidenz ab einem Wert von 8,0; bzw. Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg ab 250), jedoch gelten als Tests nur noch PCR-Tests.

In der Alarmstufe gilt die 2G-Regel (s.o.: Hospitalisierungsinzidenz ab einem Wert von 12,0; bzw. Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg ab 390).

Von der 2G-Beschränkung ausgenommen sind:
» Kinder bis einschließlich 5 Jahre
» Kinder bis einschließlich sieben Jahre, die noch nicht eingeschult sind
» Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf
der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der Schule)
» Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test
erforderlich)
» Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis
notwendig, negativer Antigen-Test erforderlich)
» Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)
» Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine
Impfempfehlung der STIKO gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)







01.11.2020
Heute, am 01.11.2020 wurde die Coronaverordnung zum 6. Mal durch Notverkündung geändert und tritt ab 02.11.2020  bis 30.11.2020 in Kraft.
Laut dieser ist der Betrieb von  privaten Sportstätten, einschliesslich Tanzschulen, im November untersagt.



                                                                                WICHTIG!!!!!!!!

Wir werden ab 09.11.2020 Online-Unterricht anbieten. Dafür benötigen wir eure E-Mail-Adressen. Wer seine Adresse noch nicht an mich weitergeleitet hat, soll dies bitte schnellstmöglich tun. Gebt in der Mail euren Namen und den Kurs an. Da einige ab morgen auch andere Stundenpläne in der Schule erhalten, gebt bitte zusätzlich Bescheid, ob ihr zu eurer gewohnten Uhrzeit am Online-Angebot teilnehmen könnt. Wenn nicht, suchen wir nach Alternativen.

Einige Mail-Adressen, die ihr mir überlassen habt, sind leider falsch, d.h. alle, die letzte Woche Donnerstag keine Mail von mir erhalten haben, schicken mir bitte eine Nachricht mit der richtigen Adresse.

Wir sehen uns bald Online, bis denn und bleibt gesund!!!!

Herzliche Grüße
Ulrike Gaber












25.05.2020
HYGIENEMASSNAHMEN

  1. Schüler mit Husten, Schnupfen, Fieber oder anderen Erkältungs- und Krankheitsanzeichen dürfen die Schule nicht betreten
  2. Das Betreten der Ballettschule ist bis auf weiteres nur unseren aktiven Schülern gestattet.
  3. Die Schüler warten mit einem Mund-Nasen-Schutz vor der Schule in ausreichendem Abstand und betreten die Ballettschule einzeln nach AUFFORDERUNG. Bitte haltet die Distanzregeln ein und verzichtet bei der Begrüßung auf eine Umarmung, ein Händeschütteln und Abklatschen.
  4. Eltern ist es nicht gestattet die Ballettschule zu betreten.
  5. Unsere Umkleiden müssen geschlossen bleiben. Kommt bitte ALLE in TRAININGSKLEIDUNG. Die HAARE MÜSSEN FEST ZUSAMMENGEBUNDEN SEIN (am besten ein HAARKNOTEN). Schuhe und Jacken dürfen mit genügend Abstand in den Garderoben abgelegt werden. Lasst eure Wertsachen und Schmuck zu Hause.
  6. Vor dem Betreten der Ballettschule sind die Hände zu desinfizieren
  7. Auch unsere Waschräume sind im Prinzip geschlossen, die Toiletten dürfen nur im Notfall benutzt werden
  8. Nach Betreten der Schule gehen die Schüler auf den ihnen zugewiesenen Platz
  9. Der UNTERRICHT ENDET ca. 10 Minuten (bei 45-Minuten-Kursen) bzw. 15 Minuten (bei 60- bzw. 90 Minuten-Kursen) FRÜHER um einerseits einen kontaktlosen Schülerwechsel zu gewährleisten, und andererseits den Saal ausreichend zu lüften, zu reinigen und zu desinfizieren.
  10. Nach dem Unterricht ist die Schule zügig und mit ausreichend Sicherheitsabstand zu verlassen.
  11. Nachfolgende Klassen warten außerhalb der Ballettschule und betreten die Schule nach Aufforderung
  12. Die Verantwortung der Ballettschule gegenüber dem Schüler endet mit dem Verlassen der Räumlichkeiten. Erziehungsberechtigte sollen bitte UNBEDINGT PÜNKTLICH ZUR ABHOLUNG ERSCHEINEN

Es ist uns durchaus bewusst, welch hohen Anforderungen ihr euch in diesen Zeiten stellen müsst. Nun kommt von unserer Seite auch noch ein ganzer Maßnahmenkatalog hinzu. Auch der Unterricht wird anders sein als ihr es gewohnt seid. Wir müssen auf viele Übungen, die ihr im Laufe eures Ballettlebens lieb gewonnen habt leider verzichten, dazu gehören viele Bewegungen durch den Raum. Aber vielleicht helfen diese Auflagen, um langsam Schritt für Schritt wieder der Normalität näher zu rücken. Mit etwas Geduld schaffen wir das alle gemeinsam.

Herzliche Grüße
Ulrike Gaber und das ganze Team








Liebe Schüler, liebe Eltern,

zuallererst möchte ich mich bei Euch/Ihnen allen bedanken, dass Ihr/Sie die Ballettschule trotz des Unterrichtsentfalls weiterhin unterstützt habt/haben. Ich weiß das sehr zu schätzen, und bin mir auch dessen bewusst, dass dies nicht selbstverständlich ist. Dank Euch/Ihnen können wir auch nach der Krise Ballettunterricht in Dossenheim anbieten.

VIELEN DANK

Nun ist der Wiedereröffnungstermin laut Landesregierung auf Pfingsten verlegt, wir werden dann  direkt nach dem Pfingstmontag, d. h. ab Dienstag, den 02. Juni (ich hoffe inständig, dass dieser Termin nicht wieder nach hinten geschoben werden muss) mit dem Unterricht starten.
Wie bereits angekündigt werden wir über die Ferien Ersatzunterricht anbieten, so dass über die Pfingst-, Sommer- und Herbstfereien der entfallene Unterricht nachgeholt werden kann. Sollten doch einige über die Ferien verreisen, besteht auch in diesem Fall die Möglichkeit den Unterricht nachzuholen, z.B. können die Kinder für den entsprechenden Urlaubszeitraum zweimal die Woche zum Tanzen kommen. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig darüber, so können wir besser planen und eine Überfüllung in den Stunden vermeiden.

Angesprochen wurde ich auch von einigen, ob wir nicht Online-Unterricht anbieten können.
Im Ballett-, Jazzdance- und Contemporary-Unterricht ist es jedoch sehr wichtig notwendige Korrekturen durch das direkte Feedback des Trainers zu vermitteln, da es sonst zu Fehlhaltungen und letztendlich zu gesundheitlichen Problemen kommen kann. Dieses Feedback ist während des Online-Unterrichts nicht gewährleistet. Daher kann diese Form des Unterrichts keinen gleichwertigen Ersatz für die entfallenen Stunden darstellen.
Unter Youtube findet ihr sehr viel Tanzmaterial, Gutes, und auch weniger Gutes. Bitte behaltet dabei immer den obigen Absatz im Hinterkopf um gesundheitliche Probleme zu vermeiden.

Um die lange Wartezeit bis zum Wiederbeginn zu verkürzen, könnten unsere kleinen Tänzerinnen auch ein Ballett-Tutu basteln. Dazu braucht ihr noch nicht einmal eine Nähmaschine. Schaut mal hier:
https://youtu.be/j7MA80a0qR8
https://youtu.be/_nKFkaMXE_4
 
Ihr findet im Netz auch viele Bastelideen zum Thema Tanz. Einfach nach Bastelideen für die kleine Tänzerin googeln.

Die größeren und bereits erfahreneren Tänzerinnen können sich auf ihre Lieblingsmusik selbst Tänze überlegen oder Choreographien, die wir vor der Quarantänezeit begonnen haben immer mal wieder ins Gedächtnis rufen.

Ich freue mich sehr auf ein Wiedersehen in der Ballettschule. Bleibt gesund und haltet noch ein wenig durch.

Herzliche Grüße
Ulrike Gaber





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